Sondereigentum

mit Engagement für ihre immobilie...


Als Besitzer einer Eigentumswohnung sind Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Gebäude ist in gemeinschaftliches Eigentum und Sondereigentum aufgeteilt. Als Gemeinschaftseigentum gelten etwa die Außenwände, das Dach, das Treppenhaus, die Gartenanlage, der Fahrstuhl und die Briefkastenanlage. Das Sondereigentum sind die jeweiligen Eigentumswohnungen.

 

Wenn wir Ihr Objekt nach dem WEG verwalten und Sie sich nicht um Ihre vermietete Wohnung kümmern möchten, bieten wir die Übernahme Ihrer Vermieterpflichten. Wir verwalten Ihre Wohnung bzw. das Sondereigentum nach den einschlägigen Gesetzen, unter Einhaltung der Rechtsprechung, unter Berücksichtigung der spezifischen Probleme des Mietrechts und den praxisbezogenen Verordnungen.

 

  • Prüfung der Möglichkeit von Mieterhöhungen
  • Erstellung von Mietverträgen
  • Die Verwaltung der Mietkaution
  • Die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
  • Überprüfung der Zahlungseingänge
  • Mahnwesen
  • Schriftwechsel mit den Mietern
  • Technische Beratung und Betreuung der Liegenschaft
  • Reparaturbetreuung
  • Instandhaltungsmaßnahmen
  • Persönliche Betreuung und Beratung der Eigentümer
  • Vermietung und Verkauf
  • ... u.v.m.

 

Haben Sie noch Fragen?

 

Sprechen Sie uns einfach an, gerne vereinbaren wir einen persönlichen Termin!